Am 14. Februar 2023 erging der Entscheid BGer 1C_100/2021. In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funk- dienste. Mit Verfügung vom 20. April 2023 nahm das Rechtsamt daher das Verfahren wieder auf, und bat die Beschwerdeführerin mitzuteilen, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten wolle oder nicht. Stillschweigen gelte als Festhalten an der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin führte mit Eingabe vom 10. Mai 2023 aus, sie halte an ihrer Beschwerde fest. Beim Entscheid des Bundesgerichts handle es sich nicht um einen Grundsatzentscheid, weshalb auch das Verfahren weiterhin zu sistieren sei.