3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,2 übermittelte die Beschwerde an die Beschwerdegegnerin, die Stadt Bern sowie das AUE, verzichtete aber vorerst auf die Durchführung des Schriftenwechsels. Es teilte den Parteien mit, es beabsichtige, das Verfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, in dem sich dieses zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste äussere. Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung. Die Beschwerdegegnerin führte mit Eingabe vom 23. Juni 2021 aus, gegen diese Sistierung keine Einwände zu haben.