Das Verfahren sei aber zumindest bis dann zu sistieren, bis ein Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich im Fall Winterthur vorliege resp. bis das Bundesgericht in gleicher Sache entschieden habe und die zuständigen Behörden Rechtssicherheit geschaffen hätten. Schliesslich sei das Verfahren auch deshalb zu sistieren, da die neue Vollzugsempfehlung des Bundes für «5G-fähige», adaptive Antennen im Moment von keinem Kanton angewendet werde. Zudem sei ein Amtsbericht bezüglich Abnahmemessungen einzuholen, resp. die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, den Nachweis der Realisierbarkeit von örtlichen Messungen beizubringen.