In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte sie, das Verfahren sei zu sistieren, bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitetet seien und ein auditiertes Qualitätssystem sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliege. Das Verfahren sei zudem zu sistieren, bis das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine neue Risikobewertung vorgenommen habe und der Bundesrat gegebenenfalls über neue Grenzwerte entschieden habe. Das Verfahren sei aber zumindest bis dann zu sistieren, bis ein Entscheid des Baurekursgerichts des Kantons Zürich im Fall Winterthur vorliege resp.