2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 15. Juni 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragte die Aufhebung des Entscheids vom 20. Mai 2021. Zudem sei die Verfassungs- und Gesetzwidrigkeit von Ziff. 63 der NISV1 festzustellen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte sie, das Verfahren sei zu sistieren, bis die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen erarbeitetet seien und ein auditiertes Qualitätssystem sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliege.