1. Das Baugesuch der Beschwerdegegnerin vom 31. Januar 2020 für die Errichtung einer neuen Mobilfunkanlage mit Mast, Systemtechnik und neuen Antennen auf Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. F.________ ging am 27. März 2020 bei der Stadt Bern ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone, Bauklasse 5, offene Bauweise. In der unmittelbaren Umgebung hat es insbesondere einige als schützenswert eingestufte Baudenkmäler der Stadt Bern. Das Bauvorhaben soll auf einem bestehenden Gebäude errichtet werden. Am 3.2 Meter hohen Mast sollen drei Antennenkörper mit insgesamt sechs Antennen in den Frequenzbändern 700-900 MHz und 3600 MHz montiert werden.