1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Entscheid der Stadt Thun vom 12. Mai 2021 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.00 werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung