Für die BVD besteht kein Grund, von diesen plausiblen Ausführungen der Fachbehörde abzuweichen. Die geplante Holzfeuerungsanlage entspricht nach dem Gesagten aus Sicht der Luftreinhaltung den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Kamin- Empfehlungen. Aus der angeblichen Fehl- bzw. Nichteinschätzung der Windverhältnisse können die Beschwerdeführenden daher nichts zu ihren Gunsten ableiten. Die Stadt Thun hat im Baubewilligungsverfahren die Immissionen der Feuerungsanlage korrekt beurteilt. Die Beschwerde ist somit öffentlich-rechtlich unbegründet und abzuweisen.