e) Soweit die Beschwerdeführenden zudem vorbringen, die Vorinstanz hätte die Immissionen wegen der Fehl- bzw. Nichteinschätzung der Windverhältnisse falsch beurteilt, kann ihnen ebenfalls nicht gefolgt werden. Bei kleinen Feuerungsanlagen wie der Vorliegenden sind gemäss AUE Ausbreitungsrechnungen mit Berücksichtigung der lokalen Windverhältnisse nicht erforderlich; vielmehr ist bei diesen eine schematische Betrachtung nach den Kamin- Empfehlungen ausreichend. Für die BVD besteht kein Grund, von diesen plausiblen Ausführungen der Fachbehörde abzuweichen.