d) Diese Ausführungen des AUE sind schlüssig und nachvollziehbar. Gemäss den Baugesuchunterlagen weist der Kamin gegenüber der First einen Abstand gemessen im Plan von etwa 1.5 m auf und überragt diese um 0.5 m. Da das nächstgelegenste Nachbargebäude (I.________weg 16c) über 20 m von der Kaminmündung entfernt ist und das Gebäude der Beschwerdeführenden sogar mehr als 30 m davon entfernt liegt, kommt Ziff. 3.2 Abs. 3 der Kamin- Empfehlungen nicht zur Anwendung. Die Nachbarsgebäude sind damit nicht für die Mindesthöhe massgebend.