Dies sei nach ihrer Ansicht vorliegend nicht gegeben bzw. es würden sich keine diesbezüglichen Hinweise finden. Abschliessend hält das AUE fest, die Lage und Topographie erfordere keine besondere Beurteilung, da sich die Nachbargebäude in einer ausreichenden Distanz zum Anlagegebäude befinden würden. Bei kleinen Feuerungsanlagen seien keine Ausbreitungsrechnungen mit Berücksichtigung der lokalen Windverhältnisse erforderlich. Solche Berechnungen würden allenfalls bei (industriellen) Hochkaminen verlangt. Die schematische Betrachtung nach der Vollzugshilfe sei ausreichend und zuverlässig.