Bei der Ableitung von Abgasen über Dach würden diese mit der Umgebungsluft verdünnt, sodass am Immissionsort nur noch sehr geringe Schadstoffkonzentrationen auftreten würden. In Bezug auf die vorliegende örtliche Situation kommt das AUE sodann zum Schluss, die Nachbargebäude würden sich deutlich ausserhalb eines kritischen Einwirkungsbereichs der Abgase gemäss Ziff. 3.2 Abs. 3 der Kamin- Empfehlungen befinden, da die kürzeste Distanz zwischen der Kaminmündung der geplanten Anlage und der Fassade des Nachbargebäudes ungefähr 20 m betrage. Zudem führt das AUE aus, gemäss Art. 3 LRV würden für die Holzfeuerungsanlage spezifische vorsorgliche Emissionsbegrenzungen gelten.