Der Beschwerdegegner hält in seiner Beschwerdeantwort fest, der geplante Kamin sei zonenkonform und die baurechtlichen Normen würden eingehalten. Zu den von ihm vorgelegten Messresultaten führt er aus, nur eine der vier Grafiken beziehe sich auf die Messdaten der Wetterstation am Flugplatz Thun. Weiter sei für ihn nicht klar, weshalb ein einzelner Vorfall während eines Jahrhundertereignisses stärker zu gewichten sei als tausende Messungen verschiedener meteorologischer Messstellen in Thun. Die Stadt Thun verweist in ihrer Stellungnahme auf die Baubewilligung vom 12. Mai 2021 und führt aus, die Kamin-Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt3 seien eingehalten.