Zumindest bei nordwestlicher Windrichtung würden dort gerade umgekehrte Verhältnisse herrschen und durch den Kesseleffekt werde der Wind um ca. 180° abgelenkt. Zur Begründung führen sie weiter aus, das gesamte schwere Blechdach der Liegenschaft am A.________ 22 sei durch den Lothar-Sturm nicht in die Hauptwindrichtung davongeflogen, sondern auf der nördlichen Seite des Gebäudes niedergestürzt. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191). 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).