Mit Verfügung vom 23. Juli 2021 holte das Rechtsamt beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, einen Fachbericht ein. In der Folge erhielten die Parteien die Möglichkeit, sich zum Fachbericht des AUE, Abteilung Immissionsschutz, vom 16. August 2020 zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden Gebrauch. Die Stadt Thun verzichtete darauf, eine weitere Stellungnahme einzureichen. Der Beschwerdegegner hat sich nicht vernehmen lassen.