3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Der Beschwerdegegner beantragt in seiner Beschwerde-antwort vom 22. Juni 2021 die Abweisung der Beschwerde. Auch die Stadt Thun schliesst in ihrer Stellungnahme vom 2. Juli 2021 auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Mit Verfügung vom 23. Juli 2021 holte das Rechtsamt beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, einen Fachbericht ein.