Die Stadt Thun hat in der Folge das Bauvorhaben als «Holzofen mit Innenkamin» umschrieben und als solches behandelt. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 12. Mai 2021 erteilte die Stadt Thun die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. Juni 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des 1/6 BVD 110/2021/97