1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Biglen vom 6. Mai 2021 wird bestätigt und mit folgender Auflage ergänzt: Die Nutzung der beiden Pferdeboxen im Gebäude B.________ Nr. O.________ ist auf Equiden mit einer Widerristhöhe bis 148 cm beschränkt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.