21/23 BVD 110/2021/95 auch nicht der kantonale Kulturlandschutz bzw. der kommunale Landschaftsschutz, entgegenstehen. d) Nach dem Gesagten erfüllt vorliegendes Bauvorhaben die Voraussetzungen von Art. 24d Abs. 3 RPG. Die Beschwerde des Beschwerdeführers erweist sich demnach in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen. 10. Zusammenfassung, Auflage und Kosten