, N.________ und O.________ ein. Entsprechend den bundesrechtlichen Anforderungen ist der Allwetterplatz denn auch mit leicht entfernbarem Material (Sand) erstellt. Damit ist festzuhalten, dass keine überwiegenden Interessen dem vorliegenden Bauvorhaben, 80 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 9-10 N. 5 mit Hinweisen. 81 Vgl. Protokollauszug der Sitzung des Gemeinderats der Einwohnergemeinde Biglen vom 13. Februar 2020, Vorakten, pag. 032 f.