20/23 BVD 110/2021/95 empfindliche Landschaftselemente wie Einzelbäume, Baumgruppen und Obstbaumgärten. Unverträglich mit dem Landschaftsschutzgebiet sind u.a. Abbau- und Ablagerungsgebiete, bodenunabhängige Produktion in Gewächshäusern, Sport- und Freizeitanlagen sowie Freileitungen und Antennen.