und das Dach erfahren keine Verschiebung oder Ähnliches. Die eingebauten Türen für die Pferdeboxen sowie das Schiebetor ändern daran nichts. Vielmehr sind die vorgenommenen baulichen Massnahmen und auch die erstellten Aussenanlagen für die Umnutzung einer Garage in einen Pferdestall gestützt auf Art. 24e RPG systeminhärent. Das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes B.________ Nr. O.________ wird dadurch nicht in unzulässiger Weise verändert. Letztlich ist eine Gefährdung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des umliegenden Grundstücks durch vorliegendes Bauvorhaben nicht ersichtlich.