c) Zusammenfassend ist mit Verweis auf die Auflage bezüglich der Nutzungseinschränkung des Pferdestalles im Gebäude B.________ Nr. O.________ für Equiden mit einer Widerristhöhe unter 148 cm die Baubewilligung zu Recht erteilt worden. Die Beschwerde des Beschwerdeführers erweist sich demnach in diesem Punkt als unbegründet und ist abzuweisen. 9. Voraussetzungen von Art. 24d Abs. 3 RPG: Insbesondere Mehrbelastung der Erschliessungsstrasse, Vereinbarkeit mit dem Landschaftsschutzgebiet, Verletzung des Kulturlandschutzes