Bezüglich Raumhöhe erfüllt das Gebäude B.________ Nr. O.________ nicht gänzlich das tierschutzrechtliche Minimum von 2.5 m Höhe für die grössten Equiden (> 162 cm). Die Parteien gehen beim Pferdestall im Gebäude B.________ Nr. O.________ übereinstimmend von einer minimalen Raumhöhe von 2.4 m aus. Dem Bauplan vom 15. Oktober 2019, welcher ein Schnitt des Gebäudes B.________ Nr. O.________ darstellt, ist jedoch eher eine minimale Raumhöhe von 2.3 m zu entnehmen.75 Für Equiden mit einer Widerristhöhe < 162 cm ist die Raumhöhe damit mit mindestens 2.3 m genügend.