Anhang 1 Tabelle 7 Ziffern 1 und 2 TSchV bestimmen diese baurechtlichen Mindestanforderungen an die Fläche und Raumhöhe einer Pferdebox, welche sich an der Widerristhöhe der Equiden orientieren. Die Anforderung an die Mindestfläche bewegt sich je nach Widerristhöhe der Tiere zwischen 5.5 und 12 m2, diejenige für die Mindesthöhe zwischen 1.8 und 2.5 m. Für Equiden mit einer Widerristhöhe von 134 cm und höher ist unter gewissen Umständen ein etwas geringerer Toleranzwert ausreichend. Am 1. September 2008 bestehende Stallungen, welche den Toleranzwert einhalten, müssen demnach nicht angepasst werden.