Hierbei handelt es sich um eine Doppelnutzung der Aussenanlagen, einerseits für die tierfreundliche Haltung und andererseits für die Nutzung der Tiere.70 Der Bodenaufbau und die äussere Gestaltung der Aussenanlage sind dabei auf die primäre Funktion des Allwetterauslaufs (Gehege für die freie Bewegung im Freien) und nicht auf die Nutzung der Pferde durch den Menschen auszurichten.71 Da die Betreuung der Tiere durch den Hobbytierhalter selbst erfolgen muss, darf konsequenterweise auch ein Allwetterplatz zusätzlich für die hobbymässige Beschäftigung mit den Tieren, beispielsweise zum Reiten, nur von ihm selbst genutzt werden (Privatnutzung). Eine Nutzung als Reitplatz im eigentlichen Sinne,