16/23 BVD 110/2021/95 den Liege-, Fress- und Laufbereich und müsse nur zu 50 % ungedeckt sein. Folglich sei die Fläche der Pferdeboxen von 13.86 m2 dem nicht überdachten Auslauf von 17.97 m2 hinzuzurechnen. Die Gesamtfläche von 31.83 m2 erfülle die tierfreundliche Haltung unabhängig der Widerristhöhe.67 Die Beschwerdegegnerschaft stützt sich dabei auf die Bestimmungen der DZV68 ab.