d) Die Berechnungen zeigen auch, dass die permanent vom Stall aus zugänglichen Auslauffläche der beiden Pferdeboxen im Gebäude B.________ Nr. O.________ mit einer Fläche von je 17.97 m2 die Mindestfläche der Tierschutzgesetzgebung lediglich für Equiden bis zu einer Widerristhöhe von 148 cm erfüllen. Ab einer Widerristhöhe von 148 cm verlangt die Tierschutzgesetzgebung eine Mindestfläche für den permanent vom Stall aus zugänglichen Auslauf von 20 m2. Ab einer Widerristhöhe von 162 cm sind 24 m2 verlangt.66