Eine solche Reduktion ist den gesetzlichen Grundlagen nicht zu entnehmen und weder vom AGR noch der Gemeinde Biglen näher begründet. Die vorinstanzlichen Berechnungen lassen sich nicht nachvollziehen.65 Entsprechend stützt sich die BVD auf die obgenannten Berechnungen, welche sich auf den geltenden gesetzlichen Grundlagen und den Ausführungen in der Wegleitung Pferd und Raumplanung des ARE abstützen.