Allwetterplatz entsprechend dem Vorbringen des Beschwerdeführers und gemäss seiner [plausiblen] Annahme mit 28 m2 hinzugerechnet würde,60 ist das baurechtliche Maximum von 300 m2 an Auslauffläche für zwei Equiden im Stall des Gebäudes B.________ Nr. O.________ mit einer Totalfläche von 261.06 m2 nicht überschritten.