Auch auf den am vorinstanzlichen Augenschein aufgenommenen Fotos ist die Hanglage ersichtlich. Auf dem Foto des Allwetterplatzes lässt sich das von der Beschwerdegegnerschaft vorgebrachte, natürliche Hochplateau, erkennen.53 Nach dem Gesagten und auch im Hinblick auf die, bei jeder der vier Pferdeboxen in den Gebäuden B.________ Nrn. N.________ und O.________ vorhandenen, direkten Auslaufmöglichkeiten überzeugt die minime Absetzung des Allwetterplatzes vom Stall im Gebäude B.________ Nr. O.________ mit einer ungefähren Distanz zum permanenten Stallauslauf von elf bzw. zum Stallgebäude von 15 m.54