und O.________, welche ihrerseits durch die Erschliessungsstrasse getrennt sind, nicht direkt an beide Pferdeställe anschliessen. Die Beschwerdegegnerschaft macht geltend, der Allwetterplatz sei aufgrund eines natürlichen Hochplateaus und damit zur Vermeidung von Terrainaufschüttung am jetzigen Platz leicht abgesetzt vom Gebäude B.________ Nr. O.________ erstellt worden. Die Hangneigung auf der Parzelle Biglen Nr. L.________ ist den einschlägigen Kartendiensten im Internet (z.B. swisstopo des Bundesamts für Landestopografie) eindeutig zu entnehmen. Auch auf den am vorinstanzlichen Augenschein aufgenommenen Fotos ist die Hanglage ersichtlich.