Im Übrigen beschränkt das Merkblatt die Haltung von Pferden auf vier Tiere pro Stall und nicht pro Grundstück, Haushalt oder Ähnlichem. Die Gewässerschutzbewilligung für vorliegendes Bauprojekt, welches Platz für zwei Pferde umfasst, liegt denn auch vor und ist nicht zu beanstanden.49 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anzahl hobbymässig gehaltener Pferde von vier oder auch fünf vorliegend Art. 42b Abs. 3 RPV nicht verletzt und einer Bewilligung des Vorhabens im Gebäude B.________ Nr. O.________ nicht entgegensteht.