Nicht näher zu beurteilen ist unter Verweis auf das soeben Ausgeführte sodann der Vorwurf des Beschwerdeführers, die Beschwerdegegnerschaft versuche das Recht zu umgehen, indem sie vordergründig Eigentum an den beiden fremden Pferden in ihren Ställen erwerben, diese jedoch hintergründig nach wie vor als «Quasi-Pensionspferde» gehalten würden. Entweder werden im Gebäude Nr. O.________ eigene Tiere der Beschwerdegegnerschaft gehalten, oder die erteile Baubewilligung fällt dahin, mit entsprechenden baupolizeilichen Konsequenzen.