__ gehaltenen Tiere jedoch eine baupolizeiliche Aufgabe und obliegt der Gemeinde.45 Mit anderen Worten ist das Eigentum der beiden im Gebäude B.________ Nr. O.________ gehaltenen Tiere nicht zwingende Voraussetzung für das Erteilen der vorliegenden Baubewilligung. Vielmehr erlischt diese Baubewilligung, wenn fremde Tiere im Gebäude B.________ Nr. O.________ gehalten werden. Die Gemeinde Biglen handelte demnach nachvollziehbar und die Baubewilligung vom 6. Mai 2021 ist diesbezüglich nicht zu beanstanden.