RPG i.V.m. Art. 24d Abs. 3 RPG zu beurteilen (vgl. Erwägung 9). Es steht damit fest, dass die Identität im Sinne von Art. 42 Abs. 1 RPV der nahegelegenen Wohnbaute beim Tatbestand von Art. 24e RPG nicht in gleichem Masse wie beim Tatbestand von Art. 24c RPG Anwendung finden kann. Vielmehr tangiert die Umnutzung eines Drittgebäudes gemäss Art. 24e RPG gestützt auf die Verweisnormen in Art. 42b Abs. 1 und 2 RPV die Identität der nahe gelegenen Wohnbaute so lange nicht, als deren rechnerischen Erweiterungsmöglichkeiten von Art. 42 Abs. 3 RPV nicht ausgeschöpft sind. Auch der Beschwerdeführer selber scheint implizit von dieser Interpretation auszugehen.