In der oben ausgeführten Berechnung ist dies so erfolgt. Rein rechnerisch sind die Erweiterungsmöglichkeiten für Nebennutzfläche der nahe gelegenen Wohnbaute im Gebäude B.________ Nr. M.________ eingehalten, auch wenn die beiden umgenutzten Drittgebäude B.________ Nr. N.________ und Nr. O.________ als ausserhalb des vorbestehenden Gebäudevolumens der nahe gelegenen Wohnbaute beurteilt werden, mithin die umgenutzten Gebäudeflächen vollständig an das Erweiterungspotential angerechnet werden.