Nebennutzfläche an Erweiterungsmöglichkeiten der nahegelegenen Wohnbaute ausgeschöpft. Gesamthaft ist demnach im Folgenden davon auszugehen, dass beim Bauvorhaben im Jahr 2013 insgesamt 405.8 m2 Nebennutzfläche verbaut wurde. Zusammen mit der verbauten Bruttogeschossfläche von 304.94 m2 führt dies zu einer 2013 verbauten Gesamtfläche von 710.74 m2. Damit nahm durch das Bauvorhaben im Jahr 2013 die Gesamtfläche insgesamt um 47.99 m2 zu. Dies liegt noch unter der absoluten Grenze von 100 m2 gemäss Art. 42 Abs. 3 Bst. b RPV, zumal die Erweiterungen innerhalb des Gebäudevolumens nur halb anzurechnen waren. Die relative Grenze von 30 % gemäss Art. 42 Abs. 3 Bst. b RPV war bezüglich der Zunahme