24c oder Art. 24 Abs. 1bis aRPG 200732, erfolgte.33 Mit anderen Worten ist der Grundriss des umgenutzten Schopfs im Gebäude B.________ Nr. N.________ zumindest ohne die fix anzurechnenden Aussenanlagen (die beiden Pferdeboxen verfügen je über einen permanenten Auslauf von ungefähr 27 m2)34 und damit eine Fläche von 73,M.________ m2 an die Erweiterungsmöglichkeiten der nahe gelegenen Wohnbaute im Gebäude B.________ Nr. M.________ anzurechnen. Somit sind durch die Anrechnung der umgenutzten Fläche im Gebäude B.________ Nr. N.________ weitere 73.M.________ m2 Nebennutzfläche an Erweiterungsmöglichkeiten der nahegelegenen Wohnbaute ausgeschöpft.