d) Gesamthaft bestand vor dem Abriss und Neubau des Gebäudes B.________ Nr. M.________ sowie der Umnutzung des Gebäudes B.________ Nr. N.________ im Jahr 2013 gemäss den Berechnungen des damaligen Architekten eine Bruttogeschossfläche von 190.06 m2 und eine Nebennutzfläche von 472.67 m2.29 In der Summe der ehemals vorhandenen Nebennutzfläche von 472.67 m2 wurde der ehemalige Schopf im Gebäude B.________ Nr. N.________ nicht miteinberechnet.30 Beim Bauvorhaben im Jahr 2013 wurde gemäss den