Gleichzeitig habe sich die bestehende Nebennutzfläche von 475 m2 auf 332 m2 reduziert und sei demnach nicht ausgeschöpft. Auch die Nebennutzfläche könne (innerhalb des bestehenden Volumens) um 60 % erweitert werden; jedoch könne dabei insgesamt 200 m2 (neue Bruttogeschossfläche/Nebennutzfläche) nicht überschritten werden.