_ Nr. N.________ (Bauentscheid der Gemeinde Biglen Nr. 603-01-2013 vom 7. März 201315) ist ersichtlich, dass zwei Pferdeboxen und eine Schafsbox für 8-10 Tiere bewilligt wurden.16 Die Beurteilung des Gebäudes B.________ Nr. N.________ liegt wie gesehen ausserhalb des Streitgegenstands (vgl. Erwägung 2 vorangehend). Ohnehin stellt die Frage der Anzahl gehaltenen Tiere in einem bewilligten Stall eine baupolizeiliche Frage dar, für welche die Gemeinde als Baupolizeibehörde zuständig ist. Folglich und auch gestützt auf die nachfolgenden Ausführungen kann diese Frage und auch die genaue Anzahl der gehaltenen Equiden insgesamt (konkret, ob vier oder fünf) vorliegend offengelassen werden.