Die Beschwerdegegnerschaft führt hierzu aus, es handle sich zwar effektiv um fünf Pferde. Dies sei jedoch ohne Einfluss auf vorliegendes Vorhaben. Die Anzahl Tiere liege unter der für die hobbymässige Tierhaltung erlaubten Zahl von bis zu sechs Pferden pro Haushalt, und die Auslaufgrösse würde sich bei der Abstützung auf fünf Pferde anstatt deren vier ohnehin nur vergrössern. Aus den Akten geht nicht klar hervor, wie viele Tiere bzw. Pferde die Beschwerdegegnerschaft insgesamt besitzt bzw. betreut. Aus der baubewilligten Umnutzung des Gebäudes B.________ Nr. N.__