5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,11 führte den Schriftwechsel durch und holte die Vorakten ein. In ihrem Schreiben vom 7. Juli 2021 verzichtet die Gemeinde auf eine Stellungnahme zum Verfahren und verwies auf ihren Gesamtentscheid vom 6. Mai 2021. Mit Beschwerdeantwort vom 8. Juli 2021 beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Mit Stellungnahme vom 8. Juli 2021 beantragt das AGR ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 28. Juli 2021 weitere Beilagen zu ihrer Beschwerdeantwort ein.