3. Mit Verfügung vom 27. April 2020 (G.-Nr. 2019.JGK.7026) erteilte das AGR dem Bauvorhaben die Ausnahmebewilligung nach Art. 24e RPG i.V.m. Art. 42b RPV10. Gestützt auf diese positive Verfügung des AGR erteilte die Gemeinde Biglen mit Gesamtentscheid vom 6. Mai 2021 die nachträgliche Baubewilligung für das Vorhaben. 2 Vgl. den Plan Nr. 06/11/04 im Baugesuch Biglen 603-01-2013, «Grundriss / Schnitt A-A / Fassaden», Mst. 1:100,