2. Mit Schreiben vom 8. Mai 2019 forderte die Gemeinde Biglen die Beschwerdegegnerschaft auf mündliche Hinweise seitens des Beschwerdeführers auf, zur Umnutzung des Gebäude B.________ Nr. O.________ in einen Pferdestall und die Erstellung eines Allwetterplatzes Stellung zu beziehen. Mit Schreiben vom 10. Juni 2019 liess sich die Beschwerdegegnerschaft hierzu vernehmen und bestätigte grundsätzlich die Umnutzung des Gebäudes B.________ Nr. O.________ und die Erstellung des Allwetterplatzes ohne Baubewilligung. Am 18. Juli 2019 fand vor Ort ein Augenschein statt, an welchem die Gemeinde und die Beschwerdegegnerschaft anwesend waren.7