eine ehemalige Garage. Im Jahr 2013 wurde das Wohnhaus B.________ Nr. M.________ komplett abgebrochen und wiederaufgebaut. Das Gebäude B.________ Nr. N.________ wurde zeitgleich zu einem Stall mit zwei Pferdeboxen und einer Schafsbox umgenutzt und umgebaut. Das Gebäude B.________ Nr. O.________ wurde im November/Dezember 2016 von der Beschwerdegegnerschaft ebenfalls in einen Pferdestall umgenutzt und umgebaut. Auf der Parzelle Nr. L.________ direkt angrenzend an das Gebäude B.________ Nr. N.________ auf der südlichen Seite befinden sich die dauernd zugänglichen Stallausläufe der beiden Pferdeboxen des Stalles im Gebäude B.________ Nr. N.________ mit einer Grösse von je ungefähr 27 m2.2