5. Die Gemeinde Herzogenbuchsee hat den Beschwerdeführenden Parteikosten im Betrag von CHF 817.60 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 8/9 BVD 110/2021/94 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher E.________, eingeschrieben - F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Herzogenbuchsee, Bauabteilung, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat