k) Unter diesen Umständen müssen die weiteren Rügen nicht geprüft werden, die Beschwerde ist ohnehin gutzuheissen. Ebenfalls erübrigen sich bei diesem Verfahrensausgang die von den Beschwerdeführenden beantragten Beweismassnahmen (Augenschein, Gutachten zur Beschattung). Diese werden daher abgewiesen. 3. Kosten