Vorliegend zu beurteilen ist ein Gebäude mit einer Länge von 16.05 m (West- und Ostseite) und einer Breite von 9.35 m (Nord- und Südseite). Die West- und Ost-Seite sind somit um ca. 70% länger als die Nord- und Südseite. Die Längsseite ist bei diesem Grundriss bei der Anwendung obgenannter Praxis folglich offensichtlich eindeutig bestimmbar. Von einem annähernd quadratischen Grundriss kann keine Rede sein. Ebenfalls liegt vorliegend keine Ost-West- Orientierung der Wohn- und Arbeitsräume vor. Als Zwischenfazit ist festzuhalten, dass die